Dr. Med. Dent.
Forusan Madjlessi
Zahnarzt und Fachzahnarzt
für Oralchirurgie
        
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Dank der Fortschritte in der Medizin kann man Vollnarkosen heute ambulant in der Zahnarztpraxis durchführen. Ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus ist bei kleinen und mittleren Eingriffen nicht mehr nötig. Sicher ist es nicht für jeden Eingriff nötig und möglich, den Körper durch eine Vollnarkose zu belasten. Aber bei bestimmten Indikationen kann es durchaus angezeigt sein:

1. Kinder:
Wenn bei behandlungsunwilligen Kleinkindern eine zahnmedizinische Untersuchung und Therapie (Füllungen, Ziehen von Zähnen, Entzündungsbehandlungen) dringend angezeigt ist, kann eine Vollnarkose der Ausweg sein.

2. Allergien gegen Spritzen:
Bei Menschen, die das normale zahnärztliche Betäubungsmittel nicht vertragen können, weil sie darauf allergisch reagieren, ist eine Vollnarkose bei größeren Behandlungen und allen chirurgischen Eingriffen indiziert, da es sonst keine Möglichkeit gibt.

3. Große chirurgische Eingriffe:
Bei der Entfernung von mehreren Weisheitszähnen, bei komplizierten Zystenoperationen, bei umfangreichen Sanierungen mit zahlreichen Zahn- und Wurzelextraktionen sowie bei größeren Implantatoperationen hat sich die Vollnarkose als hilfreich erwiesen.


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