| 1.
Einzelzahnersatz |
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2.
Freiendsituation |
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Der unfallbedingte Verlust eines Schneidezahnes ist ein
häufiger Grund für eine Einzelzahnimplantation als
Alternative zur konventionellen Brückenversorgung. Aber auch
der Verlust eines Front- oder Seitenzahnes durch Karies oder
Parodontitis kann durch eine Implantation an dieser Stelle
ausgeglichen werden. Dabei können die gesunden Nachbarzähne
geschont werden, die bei Anfertigung einer Brücke beschliffen
werden müssten.
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Wenn im hinteren Bereich einer Kieferhälfte kein Zahn zur
Verankerung einer Brücke mehr zur Verfügung steht, kommt oft
die Implantation als einzige Alternative zum herausnehmbaren
Zahnersatz zur Anwendung. Auf Implantaten kann dann ein
Kronenblock oder eine Brücke als festsitzender Zahnersatz
eingegliedert werden.
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3. Große Zahnlücken |
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4. Der zahnlose Kiefer |
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Bei Zahnlücken von mehr als zwei fehlenden Zähnen ist es
wegen der großen Kaubelastung oft statisch ungünstig, eine
festsitzende Brücke einzugliedern. Die Implantation von
Implantaten führt zu Situationen, die einfacher festsitzend
zu versorgen sind. So lässt sich auch häufig die Anfertigung
von herausnehmbaren Teilprothesen vermeiden.
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Im zahnlosen Kiefer wird vom Patienten oft die mangelnde
Haftung der Vollprothesen beklagt. Da es beim jahrelangen
Tragen von herausnehmbarem Zahnersatz zu einem Abbau des
Kiefers kommen kann, müssen die Prothesen mehrfach
unterfüttert werden. Schließlich ist keine Möglichkeit mehr
vorhanden, um eine genügende Saugfähigkeit der Prothesen auf
der Schleimhautunterlage zu erreichen. Hier hilft die
Implantation von mindestens 2, besser 4 Implantaten und die
Verankerung der Prothese an diesen. Die Prothese bleibt
herausnehmbar, hat aber jetzt einen festen Halt. Im Extremfall
kann eine völlig zahnlose Situation durch Einbringen von
mindestens 6 oder mehr Implantaten in eine festsitzende
Versorgung umgewandelt werden. |
Vorgehensweise:
Nach der Untersuchung durch den Zahnarzt ist die Anfertigung von
Röntgenbildern zur Beurteilung des vorhandenen Knochenangebotes
unbedingt notwendig. Auch sollten Modelle der Kiefer angefertigt
werden. Wenn sich herausstellt, dass eine Operation von
zahnärztlich-chirurgischer und allgemeinmedizinischer Seite
möglich ist, muss zunächst die Kostenfrage geklärt werden, da das
Einbringen von dentalen Implantaten und die prothetische Versorgung
keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt. Wenn
dieser Punkt geklärt ist, folgt die eigentliche Operation. Diese
wird als ambulanter Eingriff in Lokalanästhesie durchgeführt, bei
größeren Behandlungen ist auch eine Vollnarkose möglich. Nach dem
Eingriff kann das Implantat je nach verwendetem Typ entweder unter
der wieder verschlossenen Schleimhaut einheilen oder es ragt mit dem
Kopf durch die Schleimhaut hindurch. Die Einheilphase variiert von
Typ zu Typ, sollte aber im Regelfall im Oberkiefer bis zu 6 und im
Unterkiefer bis zu 3 Monate betragen.
Bei den verdeckt einheilenden Implantaten ist dann eine ambulante
Freilegung der Implantatköpfe erforderlich. Dieser kleine Eingriff
findet immer in Lokalanästhesie statt und schließt normalerweise
den chirurgischen Teil der Behandlung ab, wenn keine weitere
Operation zur Verbesserung der Schleimhautsituation um die
Implantate nötig wird.
Nun folgt die prothetische Versorgung. Diese dauert je nach
Situation zwischen zwei und sechs Wochen. Nach Fertigstellung der
Arbeit ist jedes halbe Jahr eine Kontrolle und Reinigung der
Implantate erforderlich, was für den Langzeiterfolg unbedingt
notwendig ist. Die Kosten hierfür werden ebenfalls nicht von den
gesetzlichen Kassen übernommen.
Operation:
In örtlicher Betäubung oder Allgemeinnarkose wird das Zahnfleisch
im umgebenden Bereich eröffnet und der Knochen freigelegt sowie
ggf. geglättet. Es folgt das Schaffen des Schraubenloches im Kochen
mit speziellen Bohrern, danach die Einbringung des
schraubenförmigen Implantates. Der sichere Sitz wird kontrolliert
und die Schleimhaut über oder um das Implantat vernäht.
Frühestens nach 7 Tagen können die Fäden entfernt werden. Direkt
nach der Operation ist eine Röntgenkontrolle nötig.
Erfolg und Misserfolg:
Nach der Einheilphase stellt sich heraus, ob das Implantat
ordnungsgemäß knöchern umbaut wurde. Eine bindegewebige
Umscheidung im Kochen und die daraus folgende Lockerung oder gar
eine Entzündung in der Tiefe sind als Misserfolg anzusehen, dieses
Implantat muss entfernt werden. Im Normalfall kommt es aber zu einer
stabilen knöchernen Einheilung, der sogenannten Osseointegration.
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